Hausordnung
Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 23.01.1995
(Letzte Änderung vom 22.10.2024)
In Ergänzung zum Schulunterrichtsgesetz (§§ 43ff) und den einschlägigen Erlässen und Verordnungen der vorgesetzten Dienstbehörden gelten ab sofort am BG/BRG Perchtoldsdorf die nachfolgenden Bestimmungen bzw. Regelungen, wobei vorausgesetzt wird, dass zu einer guten Schulgemeinschaft gegenseitiges Vertrauen, Hilfsbereitschaft und gutes Benehmen gehören.
Unterricht
1
Jede*r Schüler*in ist verpflichtet, alles für den Unterricht Notwendige mitzubringen, in gutem Zustand zu erhalten und vor Beginn des Unterrichts bereitzulegen.
2
Nach dem Läuten zum Unterrichtsbeginn ist jedes Lärmen zu vermeiden. Die Schüler*innen begeben sich zu ihren Plätzen in der Klasse, sofern nicht eine andere Regelung (z. B. Unterricht in Sonderräumen) getroffen wird, und bereiten sich auf die kommende Stunde vor. Beim Eintritt der Lehrperson erheben sie sich von ihren Plätzen. Ist fünf Minuten nach dem Läuten noch keine Lehrerperson in der Klasse, wird durch ersucht der/die Klassensprecher*in oder ein*e Stellvertreter*in im Sekretariat um Zuweisung einer Lehrperson.
3
Da die Schule während der Unterrichtszeit sowie in den Pausen für die Schüler*innen die rechtliche Verantwortung trägt, ist das Verlassen des Schulgeländes ohne Zustimmung einer Lehrperson nicht erlaubt.
Schulhaus
4
Das Abstellen von Fahrrädern und Mopeds ist nur auf dem dafür vorgesehenen Abstellplatz erlaubt.
5
Die Beaufsichtigung der Schüler*innen beginnt um 7:40 Uhr. In Ausnahmesituationen können seitens der Schulleitung Sonderregelungen verfügt werden.
6
Schüler*innen und Lehrer*innen einer Klasse bilden eine Art Wohngemeinschaft. Jede*r soll sich daher für den Klassenraum verantwortlich fühlen. Die Ausgestaltung des Klassenraums ist – in Absprache mit dem Klassenvorstand – erwünscht. Plakate, Darstellungen etc. mit Inhalten wie Gewalt, Sexismus, Drogen u. ä. sind verboten. Darüber hinaus ist auch das Schulhaus eine Stätte der Begegnung, in der sich alle wohl fühlen sollen. Deshalb ist jeder aufgerufen, für Ordnung zu sorgen und alle Beschädigungen zu vermeiden. Für mutwillige Beschädigungen oder Beschmutzungen muss die/der Täter*in zur Verantwortung gezogen werden.
7
Das Tragen von Hausschuhen ist zwecks Sauberkeit im Schulgebäude sowie aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen für Schüler*innen und Lehrer*innen empfohlen. Das Betreten des Schulgebäudes sowie der Containeranlage mit stark verschmutzten Schuhen ist verboten.
8
Um Verletzungsgefahr zu vermeiden, ist die Verwendung von Skateboards, Rollschuhen und ähnlichen Geräten, sowie Umherlaufen, Raufen, Werfen von Gegenständen aller Art u. ä. verboten. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden und den Schulbetrieb stören können dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
9
Die Benutzung von Mobiltelefonen und allen anderen elektronischen Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmedien ist für alle Schüler*innen im gesamten Schulhaus (einschließlich Container) verboten. Folgende Ausnahmen gelten: (1) mit Erlaubnis der jeweiligen Lehrperson im Rahmen ihrer Unterrichtsstunde, (2) Schüler*innen ab der 9. Schulstufe (5. Klasse) dürfen ihre Mobiltelefone in allen Pausen und in unbetreuten Freistunden, aber nur im eigenen Klassenraum benutzen. Grundvoraussetzung für den Erfolg dieser Regelung mit Ausnahmen ist gegenseitiges Vertrauen. Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Abnahme des elektronischen Geräts und Verwahrung in der Direktion. Beim ersten Verstoß kann das Gerät von der/dem Schüler*in selbst in der Direktion abgeholt werden (nach dem Unterrichtsende). Ab dem zweiten Verstoß kann das Gerät nur von einem Erziehungsberechtigten (oder dessen Vertreter) abgeholt werden. Ergänzung: Fotografieren, Filmen und jegliche Aufnahmen sind im Schulgebäude grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen (z. B. für Unterrichtszwecke) werden vom Direktor oder der jeweiligen Lehrperson erteilt.
10
In jeder Klasse befindet sich ein Alarmplan, der gegebenenfalls strikt eingehalten werden muss. Bei Unglücksfällen oder Gefahr ist sofort die Schulleitung oder eine Lehrerperson zu verständigen.
11
Während der Pausen dürfen Fenster nur in Kippstellung geöffnet sein. Sitzen auf den Fensterbrettern ist verboten. Sie sind auch keine Ablagen für Kleidungsstücke, Bücher etc. und daher stets freizuhalten.
12
Konsum, Besitz, Weitergabe und Verkauf von Tabak und verwandten nikotinhaltigen Erzeugnissen sowie Suchtmittel- und Alkoholgenuss sind Schüler*innen im Bereich der Schule (Schulgebäude, Containeranlage und Umgebung), bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen verboten. Tabak- und verwandte nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen nach Vollendung des 18. Lebensjahres außerhalb des Schulgeländes (Ausnahmeregelung zu Punkt 3) nur in der großen Pause konsumiert werden.
13
Grundsätzlich muss das Schulgebäude unmittelbar nach Ende des Vormittagsunterrichtes verlassen werden und darf erst 15 Minuten vor Beginn des Nachmittagsunterrichtes betreten werden. Schüler*innen der 1. und 2. Klassen dürfen sich während der Mittagspause nur im Rahmen der Nachmittagsbetreuung oder für den Fall, dass eine Mittagsbetreuung eingerichtet werden kann, im Schulhaus aufhalten. Schüler*innen der 3. und 4. Klassen ist ein Verbleib im Schulgebäude gestattet, wenn eine Mittagsbetreuung organisiert werden kann oder, wenn dies nicht der Fall ist, wenn eine Aufsicht im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife entbehrlich ist. Schüler*innen der 3. und 4. Klasse halten sich entweder in den Gruppenräumen der Mittagsbetreuung oder in der Aula auf.
Schüler*innen ab der 5. Klasse ist es gestattet, die freie Zeit in den Klassenräumen zu verbringen. Für eventuelle Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten. Bei großer Disziplinlosigkeit können Schüler*innen aus dem Schulgebäude verwiesen werden.
Sonstiges
14
Regelmäßige Kontakte in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und Wohlwollens sind für jede Gemeinschaft unabdingbar. Der Begegnung von Lehrerpersonen und Eltern dienen insbesondere die wöchentlichen Sprechstunden sowie die Elternsprechtage, darüber hinaus aber auch die verschiedenen Schulveranstaltungen. Bei der Lösung von Problemen ist zunächst ein direktes offenes Gespräch zwischen den Betroffenen erwünscht.
15
Alle Schüler*innen sollen sich auch auf dem Schulweg und in der Freizeit ihrer Verantwortung für den Ruf der Schulgemeinschaft bewusst sein.
16
Für die Schulbibliothek gilt folgende Bibliotheksordnung: Alle Schüler*innen der Schule sind zugleich eingetragene Leser*innen der Schulbibliothek. Sie erhalten in der 1. Klasse einen Entlehnausweis, der bis zu ihrem Schulaustritt gültig ist. Ein Duplikat des Entlehnausweises kostet 50 Cent. Jede*r Schüler*in kann maximal vier Medien (Bücher, Zeitschriften, Videos, CD-ROMs, etc.) gleichzeitig entlehnen. Die Entlehnung ist kostenlos. Zum eingestempelten Datum sind die Medien zurückzubringen oder ist die Entlehnfrist verlängern zu lassen. Die Medien sind schonend zu behandeln. Beschädigte oder verlorene Medien müssen ersetzt oder bezahlt werden (Kaufpreis). Damit man in der Bibliothek gut arbeiten kann, ist Lärm zu vermeiden. Essen, Trinken sind in der Bibliothek verboten. Wer gegen die Bibliotheksordnung verstößt, kann von der Bibliotheksbenützung ausgeschlossen werden.
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Bei wiederholtem Zu-spät-Kommen ist im doppelten Ausmaß der versäumten Zeit Dienst an der Gemeinschaft (z. B. Bibliothek, Nachmittagsbetreuung, Administration etc.) im Anschluss an den Unterricht zu leisten.