Bibliotheksordnung
Die Bibliotheks-Ordnung ist Teil unserer Schul- und Hausordnung, die alle Schüler*innen bei Schuleintritt bekommen haben. Hier daher nur das Wichtigste:
- Bibliotheksausweis gilt bis zur Matura bzw. zum Austritt aus der Schule
- höchstens 4 Medien zugleich entlehnbar
- Entlehnung jeweils für 3 Wochen
- Verlängerung der Entlehndauer: vor Ablauf der Frist in die Bibliothek kommen, verlängern lassen
- Zu spät zurückgebracht: Überziehungsgebühr 5 Cent pro Medium und Tag
- Verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden (mit Bibliothekar*in besprechen)
- Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet
Die Mediensuche in der Schule funktioniert mittels net.OPAC (Intranet Open Access Cataloge = offener Bibliothekskatalog im (Schul)netzwerk).