Bibliotheksordnung

Die Bibliotheks-Ordnung ist Teil unserer Schul- und Hausordnung, die alle Schüler*innen bei Schuleintritt bekommen. Hier daher nur das Wichtigste:

  • Bibliotheksausweis gilt bis zur Matura bzw. zum Austritt aus der Schule
  • höchstens vier Medien zugleich entlehnbar
  • Entlehnung jeweils für drei Wochen
  • Verlängerung der Entlehndauer: vor Ablauf der Frist in die Bibliothek kommen, verlängern lassen
  • verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden (mit Bibliothekar*in besprechen)
  • Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet

Die Mediensuche in der Schule funktioniert mittels net.OPAC (Intranet Open Access Cataloge = offener Bibliothekskatalog im (Schul)netzwerk).